Geschenke Umtauschen

Geschenke umtauschen - Beispiele


 

Verschiedene Fallbeispiele

Oma hat den Trend verpasst...

Oma hat es ja gut gemeint. Bei einem Versandhaus hat sie in letzter Minute eine Märchen-DVD bestellt. Zum Glück noch rechtzeitig angekommen, ist die Freude beim Geschenkeauspacken jedoch sehr getrübt.
Anna-Lena wollte doch die Harry-Potter-DVD und keine Märchen für Kleinkinder...
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Mama hat die falsche Marke gekauft...

Olivers Enttäuschung ist groß... Statt der ersehnten Zimtstern-Jacke liegt unter dem Christbaum eine "Kokosmakrone"-Jacke - Olivers Mama wusste natürlich nicht Bescheid und hat in einem sehr günstigen Bekleidungsmarkt ein ganz unstylisches "Me-Too"-Produkt erworben, statt der begehrten In-Kleidung...
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Oma hat den Trend verpasst...

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Oma hat es ja gut gemeint. Bei einem Versandhaus hat sie in letzter Minute eine Märchen-DVD bestellt. Zum Glück noch rechtzeitig angekommen, ist die Freude beim Geschenkeauspacken jedoch sehr getrübt.
Anna-Lena wollte doch die Harry-Potter-DVD und keine Märchen für Kleinkinder...

Was tun?

Hier ist der Fall ganz einfach:
Da die Ware über den Versandhandel bezogen wurde, hat der Kunde per Gesetz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen. Ganz wichtig: Im Falle von DVDs, CDs, Software etc. gilt das Widerrufsrecht nur bei ungeöffneter Versiegelung. Also NICHT auspacken und mal reinschauen, sondern die Oma ganz lieb darum bitten, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Ware innerhalb der 14-Tages-Frist zurückzusenden. Und zwar mit ausreichend Porto freigemacht (das muss der Versender ebenfalls erstatten, während er unfreie Sendungen nicht anzunehmen braucht).
Ob die Oma dann die richtige DVD beim gleichen Versandhaus erwirbt, oder einfach Anna-Lena das Geld für den DVD-Kauf gibt, sollte besser der Familienrat entscheiden.

Zusammenfassung:

Kauf im Versandhandel: Vierzehntägiges Widerrufsrecht. Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Da die Frist hier gewahrt wurde, ist ein Widerruf ohne Angabe von Gründen möglich. Kaufpreis plus Rücksende-Porto muss erstattet werden.
Wichtig: Original-Verpackung aufbewahren, bei CDs, DVDs etc. Versiegelung nicht öffnen. Unterwäsche, Dessous, Bademoden nicht auf nackter Haut anprobieren.

Mama hat im Laden die falsche Marke gekauft...

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Olivers Enttäuschung ist groß... Statt der ersehnten Zimtstern-Jacke liegt unter dem Christbaum eine "Kokosmakrone"-Jacke - Olivers Mama wusste natürlich nicht Bescheid und hat in einem sehr günstigen Bekleidungsmarkt ein ganz unstylisches "Me-Too"-Produkt erworben, statt der begehrten In-Kleidung...

Was tun?

Da die Jacke in einem Ladengeschäft erworben wurde, besteht kein Recht auf Umtausch. Wie oben schon erwähnt, werden die meisten Händler freiwillig aus Kulanz die unbenutzte, original verpackte Ware gegen ein anderes Produkt umtauschen. Vorlage des Original-Kassenbons ist natürlich Voraussetzung. Verpflichtet dazu sind sie jedoch nicht.

Hier liegt ein schwieriger Fall vor, denn es ist stark anzunehmen, dass der Billig-Klamotten-Laden, wo das Geschenk erworben wurde, die richtige (Marken-)Jacke nicht im Sortiment hat. Wahrscheinlich wird Oliver im gesamten Bekleidungsmarkt bei der Suche nach einem Ersatzprodukt nicht fündig.

Es gibt dennoch verschiedene Lösungen des Problems:

Variante 1: Mama sucht sich im Billig-Laden etwas anderes aus, seien es Bettwäsche oder Handtücher, und tauscht gegen die falsch gekaufte Jacke um.
Variante 2: Oliver versucht, die "falsche" No-Name-Jacke zu verkaufen, z.B. bei ebay (siehe auch "Geschenke Weiterverkaufen"). Vermutlich wird er nicht allzuviel Erlös damit machen, denn Nicht-Markenware verkauft sich auch auf ebay schlecht.
Variante 3: Vermutlich die lukrativste, aber auch zeitaufwändigste Alternative. Oliver versucht den Verkäufer dafür zu gewinnen, statt des Kulanzumtauschs einen Einkaufsgutschein auszustellen. Diesen Einkaufsgutschein verkauft oder versteigert Oliver anschließend bei ebay.

Zusammenfassung:

Kauf im Ladengeschäft: Kein Widerrufsrecht.
Ware mängelfrei: Keine Rückgabe wegen Gewährleistung.
Umtausch oder Einkaufsgutschein nur auf dem Kulanzwege möglich.
Daher wichtig: Original-Verpackung aufbewahren, bei CDs, DVDs etc. Versiegelung nicht öffnen

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